§ 203 StGB — Schweigepflicht & Vertraulichkeit
Informationen darüber, wie Bratschke Solutions GmbH / Agentic Movers mit vertraulichen Daten umgeht und welche gesetzlichen Pflichten im Rahmen von § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) gelten.
Was regelt § 203 StGB?
§ 203 des Strafgesetzbuches (StGB) schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Er verpflichtet bestimmte Berufsgruppen — darunter Berater, Steuerberater, Rechtsanwälte und weitere Vertrauenspersonen — zur Verschwiegenheit über ihnen anvertraute Geheimnisse.
Seit der Reform durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (in Kraft seit 9. November 2017) ist es Berufsgeheimnisträgern ausdrücklich erlaubt, Dritte (z. B. IT-Dienstleister, KI-Anbieter) in ihre Tätigkeit einzubinden — sofern diese Dritten vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Unsere Pflichten als Auftragsverarbeiter
Wenn Bratschke Solutions GmbH für Kunden tätig wird, die selbst der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen (z. B. Steuerberater, Anwälte, Ärzte, Unternehmensberater), verpflichten wir uns vertraglich zur Vertraulichkeit. Dies umfasst:
- Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO
- Vertragliche Verschwiegenheitspflicht aller eingesetzten Mitarbeiter und Subunternehmer
- Verarbeitung von Geheimnissen ausschließlich im Rahmen des erteilten Auftrags
- Keine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung
- Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Auftragsende
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33/34 DSGVO
KI-Systeme und § 203 StGB
Der Einsatz von KI-Systemen (Large Language Models, Automatisierungstools) durch Berufsgeheimnisträger ist nach aktueller Rechtslage zulässig, wenn die Anforderungen des § 203 Abs. 3 StGB erfüllt sind. Konkret bedeutet das:
- Der KI-Anbieter wird als „berufsmäßig tätiger Gehilfe" oder Auftragsverarbeiter eingebunden
- Ein schriftlicher Vertrag mit Verschwiegenheitsverpflichtung besteht
- Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Weisung des Schweigepflichtigen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sichern die Vertraulichkeit
Wir beraten unsere Kunden bei der rechtssicheren Implementierung von KI-Workflows, die diesen Anforderungen entsprechen.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Verschlüsselte Datenübertragung (TLS 1.3) und Speicherung (AES-256)
- Zugriffskontrolle nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung (Least Privilege)
- Keine Verwendung vertraulicher Kundendaten zum Training von KI-Modellen
- Protokollierung aller Datenzugriffe (Audit Logs)
- Regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests
- Serverstandorte in Deutschland / EU (DSGVO-konform)
Relevante Rechtsgrundlagen
- § 203 StGB — Verletzung von Privatgeheimnissen (i. d. F. vom 09.11.2017)
- Art. 28 DSGVO — Auftragsverarbeitung
- Art. 32 DSGVO — Sicherheit der Verarbeitung
- BDSG (neu) — Bundesdatenschutzgesetz, ergänzend zur DSGVO
- § 203 StGB im Volltext (gesetze-im-internet.de)
Fragen zu § 203 StGB und unserem Datenschutz?
Wenn Sie als Berufsgeheimnisträger unsere Leistungen nutzen möchten oder Fragen zur rechtssicheren Einbindung unserer KI-Systeme haben, sprechen Sie uns direkt an. Wir stellen gerne einen individuellen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie eine Verschwiegenheitserklärung bereit.
Bratschke Solutions GmbH
Datenschutzverantwortlicher: Daniel Bratschke
E-Mail: bratschke.solutions@gmail.com